Trupbacher Heide als FFH – Gebiet von der EU-Kommission anerkannt !
Jahrelange harte körperliche und geistige Arbeit, vor Ort mit Sense, Astschere, Freischneider, Schubkarre ... am Schreibtisch und in den Institutionen ... hat sich gelohnt! Dank und Gratulation gebührt den Aktiven in der Bürgerinitiative und den vielen vielen freiwilligen Unterstützern und Unterstützerinnen auf der Trupbacher Heide selbst, in den befreundeten Verbänden, den Behörden, Parteien usw. Wer sich überzeugen will, wie die Stellungnahme in Kurzform wortwörtlich vor wenigen Tagen im Internet veröffentlicht wurde, hier der Wortlaut:
IP/03/573
Brüssel, den 25. April 2003
Die Europäische Kommission hat Stellungnahmen zu vier Entwicklungsprojekten angenommen, die Auswirkungen auf Natura-2000- Gebiete in Deutschland, den Niederlanden und Schweden haben. Diese Stellungnahmen sind gemäß der Habitat-Richtlinie (1992) vorgeschrieben und entsprechen förmlichen Anträgen der genannten Mitgliedstaaten auf Stellungnahme der Kommission. Zu drei Projekten nahm die Kommission positiv Stellung, da sie sie aus zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses für gerechtfertigt hält. In den Natura-2000-Gebieten entstehende Schäden müssen durch Ausgleichsmaßnahmen aufgefangen werden. Die Kommission gab zu einem Projekt in Nordrheinwestfalen allerdings eine negative Stellungnahme ab.
Die für Umwelt zuständige Kommissarin Margot Wallström sagte: “Ich bin zuversichtlich, dass die Projekte, denen wir zugestimmt haben, die globale Kohärenz des Natura-2000-Netzes in den betroffenen Mitgliedstaaten nicht wesentlich beeinträchtigen werden. Allerdings ist in den drei Fällen sicherzustellen, dass rechtzeitig effiziente Ausgleichsmaßnahmen ergriffen werden, so dass entstehende Schäden voll aufgefangen werden.” Sie sagte weiter: “Naturschutz und wirtschaftliche Entwicklungsprojekte können vereinbar sein, wenn die Projekte auf Nachhaltigkeit ausgelegt sind und entsprechend umgesetzt werden.” Natura 2000 ist ein EU-weites Netz von Naturschutzgebieten, das im Rahmen der Habitat-Richtlinie (1992) ins Leben gerufen wurde und den Weiterbestand der biologischen Vielfalt unterstützen soll, indem das langfristige Überleben der wertvollsten und am meisten gefährdeten Arten und Habitate in Europa gesichert wird. Das Netz umfasst nicht nur Gebiete von gemeinschaftlichem Interesse, die in der Habitat-Richtlinie ausgewiesen werden, sondern auch im Rahmen der Vogelschutzrichtlinie (1979) benannte Sonderschutzgebiete. Die Anerkennung der Notwendigkeit eines solchen Netzes ist eine Reaktion auf die umfangreiche Zerstörung und Zersplitterung der Habitate wildlebender Fauna und Flora, durch die die in Europa vorhandene biologische Vielfalt weiterhin gefährdet wird. Natura 2000 spielt daher beim Schutz dieser Vielfalt die entscheidende Rolle, was dem Beschluss anlässlich der Tagung des Europäischen Rates in Göteborg im Juni 2001 entspricht, dem Rückgang der biologischen Vielfalt in der Union bis 2010 Einhalt zu gebieten.
Für Natura-2000-Gebiete gilt eine Schutzregelung, die in Artikel 6 der Habitat- Richtlinie festgeschrieben ist. Pläne oder Projekte, die erhebliche negative Auswirkungen auf ein Gebiet haben können, dürfen nur genehmigt werden, wenn keine Alternativen vorhanden und sie aus zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses, einschließlich solcher sozialer oder wirtschaftlicher Art, gerechtfertigt sind. In diesen Fällen muss der Mitgliedstaat alle notwendigen Ausgleichsmaßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass die globale Kohärenz von Natura 2000 geschützt ist. Ist das betreffende Gebiet ein Gebiet, das einen prioritären natürlichen Lebensraumtyp und/oder eine prioritäre Art einschließt, so können nur Erwägungen im Zusammenhang mit der Gesundheit des Menschen und der öffentlichen Sicherheit oder im Zusammenhang mit maßgeblichen günstigen Auswirkungen für die Umwelt oder, nach Stellungnahme der Kommission, andere zwingende Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses geltend gemacht werden.
Kurze Zusammenfassung der Stellungnahmen
1. Neues Industrie- und Handelsgebiet bei Siegen in Nordrheinwestfalen: Hierzu gab die Kommission eine negative Stellungnahme ab. Die nachteiligen Folgen des Projekts für den als Gebiet von gemeinschaftlichem Interesse vorgeschlagenen Standort sind nicht aus zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses gerechtfertigt. Die Stellungnahme beruht im Wesentlichen darauf, dass mögliche Alternativen nicht in zufriedenstellender Weise geprüft wurden und nicht davon ausgegangen werden kann, dass solche nicht existieren, wie in Artikel 6 Absatz 4 der Richtlinie 92/43/EWG gefordert wird. Außerdem haben die zuständigen Behörden bisher keine Ausgleichsmaßnahmen vorgeschlagen.
2. Erweiterung des Betriebsleitplans des Prosper/Haniel-Bergwerks bei Bottrop in Nordrheinwestfalen:
Die Kommission gab eine befürwortende Stellungnahme ab. Die nachteiligen Folgen des Projekts für den als Gebiet von gemeinschaftlichem Interesse vorgeschlagenen
Standort sind aus zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses gerechtfertigt. Die Stellungnahme beruht im Wesentlichen darauf, dass realistische Alternativen nicht vorhanden
sind, eine beschleunigte Schließung des Prosper/Haniel-Bergwerks kurzfristig lokal und regional beträchtliche soziale und wirtschaftliche Schäden zur Folge haben könnte, und die vorgeschlagenen
Ausgleichsmaßnahmen geeignet sind, die globale Kohärenz des Natura-2000-Netzes zu schützen. Die deutsche Regierung wird darauf hingewiesen, dass diese Stellungnahme nicht bedeutet, dass weniger
intensive Bemühungen Deutschlands im Hinblick auf das Erreichen der vereinbarten Ziele für die Verringerung der Treibhausgasemissionen gutgeheißen würden.
3. Ausbau des Rotterdamer Hafens (Niederlande):
Die Kommission gab eine befürwortende Stellungnahme ab. Die nachteiligen Folgen des Projekts für den als Gebiet von gemeinschaftlichem Interesse vorgeschlagenen
Standort sind aus zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses gerechtfertigt. Die Stellungnahme beruht im Wesentlichen darauf, dass realistische Alternativen zu einem Ausbau des
Rotterdamer Hafens nicht vorhanden sind, das Projekt von strategischer Bedeutung für die weitere Entwicklung der niederländischen Wirtschaft ist, und die vorgeschlagenen Ausgleichsmaßnahmen
geeignet sind, die globale Kohärenz des Natura-2000-Netzes zu schützen.
4. Bau einer neuen Bahnstrecke in Bothnia (Schweden):
Die Kommission gab eine befürwortende Stellungnahme ab. Die nachteiligen Folgen des Projekts für den als Gebiet von gemeinschaftlichem Interesse vorgeschlagenen
Standort sind aus zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses gerechtfertigt. Die Stellungnahme beruht im Wesentlichen darauf, dass realistische Alternativen zu der geplanten
Bahnstrecke nicht vorhanden sind, das Projekt sich in erheblichem Maße positiv auf die soziale und wirtschaftliche Entwicklung großer Gebiete in Schweden auswirken wird, und die vorgeschlagenen
Ausgleichsmaßnahmen geeignet sind, die globale Kohärenz des Natura-2000-Netzes zu schützen.
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Die Entscheidung der EU-Kommission im Spiegel der lokalen Tageszeitungen
Siegener Zeitung, 2.5.03
EU sagt »Nein« zum Gewerbepark
Kommission stellte Entscheidung formlos ins Internet / Stadt wusste nichts
sob Siegen. Mit dem »Europa der Regionen« kann es nicht weit her sein, wenn die verantwortlichen Akteure auf Zufallstreffer beim Internet-Surfen angewiesen sind, um zu erfahren, was aus zentralen Planungsvorhaben der Region geworden ist. Dafür lieferte die Brüsseler EU-Kommission in diesen Tagen ein »leuchtendes« Beispiel. Während man nicht nur im Siegener Rathaus dringend auf eine Nachricht über das Wohl und Wehe des geplanten Gewerbegebiets Trupbach wartet, hat Brüssel die Entscheidung formlos ins Internet gestellt. Sie lautet kurz und knapp: Die Gewerbegebietspläne sollen »ad acta« gelegt werden. Gut, dass sich die Eingeborenen im Siegerland zumindest ihre »Buschtrommel erhalten haben. Eine von ihnen vernahm am Mittwoch der CDU-Bundestagsabgeordnete Paul Breuer, der am Abend Bürgermeister Ulf Stötzel im Rahmen einer Maifeier über die »öffentliche Bekanntmachung« in Kenntnis setzte.
In der fraglichen Entscheidung, im Internet auf den 25. April datiert, hat die EU-Kommission insgesamt vier Stellungnahmen zu Projekten abgegeben, die sich auf potenzielle Naturschutzgebiete (Natura-2000-Gebiete) auswirken. Drei wurden befürwortet, eines nicht: der Gewerbepark auf dem Standortübungsplatz Trupbach, für den die Bundesregierung über das Land eine Befreiung von der Festsetzung als Naturschutzgebiet beantragt hatte. Begründung der EU-Kommission für den abschlägigen Bescheid: »Die nachteiligen Folgen des Projekts sind nicht aus zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses gerechtfertigt.« Überdies seien mögliche Alternativen nicht in zufriedenstellender Weise geprüft worden. Außerdem, so fügt die EU-Kommission hinzu, »haben
die zuständigen Behörden bisher keine Ausgleichsmaßnahmen vorgeschlagen«.
Für Paul Breuer kommt die Brüsseler Entscheidung nicht von ungefähr. Für ihn ist sie Ausdruck und Ergebnis eines »halbherzigen Tauziehens« zwischen dem SPD-geführten Wirtschaftsministerium und dem Grünen-Umweltministerium in NRW. Im Ergebnis, so Breuer, sei die Landesregierung gegenüber den seinerzeit auf der Siegerlandkonferenz gegebenen Zusagen wortbrüchig geworden. Breuer: »Die Region wurde hintergangen«, sie sei von Düsseldorf in Brüssel »mit einer doppelbödigen Strategie schlecht vertreten worden«. Da passe es nur ins Bild, dass keiner von den regional Verantwortlichen überhaupt wusste, dass die Entscheidung der EU-Kommission anstand. Der Region sei somit auch jede Möglichkeit genommen worden, »ihren eigenen Standpunkt vorzutragen und ihre Interessen zu vertreten«. Die Entscheidung sei »ein ganz tiefer Rückschlag für die Bemühungen unserer Region zur Sicherung von Arbeitsplätzen«. Siegens Bürgermeister Ulf Stötzel werde nun vom Land gezwungen, sich im Kleinverfahren mit einzelnen Stadtteilen anzulegen. Breuer: »Er wird über die Dörfer getrieben.«
Ähnlich wie Paul Breuer schätzt auch der CDU-Europaabgeordnete Dr. Peter Liese die Lage ein. Er sieht bereits in dem über die Landesregierung eingeleiteten Antragsverfahren einen »schweren Formfehler«. So sei zwingend vorgeschrieben, die Ausgleichsmaßnahmen für den Eingriff in Natur und Umwelt anzuführen. Das fehlt in dem Schreiben an die EU-Kommission völlig. Nach Lieses Recherchen ist aber der gesamte Antrag »stümperhaft begründet« worden, und was die »Lobbyarbeit« von Bundes- und Landesregierung für die heimische Region anbelangt, sei komplett »Fehlanzeige« zu melden.
Trotz der abschlägigen Internet-Mitteilung ist für Liese und Breuer in Sachen Gewerbepark Trupbach noch nicht aller Tage Abend. Zwar sei es »eine heikle juristische Frage«, ob sich ein Mitgliedsland über eine solche Stellungnahme der EU-Kommission hinwegsetzen könne, aber für die beiden Unionspolitiker besteht auch die Chance, mit einem zweiten Antrag in Brüssel vorstellig zu werden. Der müsse Formfehler vermeiden und erläutern, dass es keine akzeptablen Alternative zu diesem Gewerbe-Standort gebe.
Siegener Zeitung, 3.5.03
Remmel begrüßt Entscheidung der EU zum Standortübungsplatz
Brüsseler Entscheidungstermin soll bekannt gewesen sein
sz Siegen/Brüssel. Mit »Freude und Genugtuung« hat der Landtagsabgeordnete Johannes Remmel (Grüne) auf die Entscheidung der Brüsseler EU-Kommission reagiert, die Errichtung eines Gewerbeparks auf dem Gelände des ehemaligen Truppenübungsgeländes Trupbach nicht zuzulassen (die SZ berichtete): »Ich freue mich außerordentlich über die Entscheidung. Unser jahrelanger Einsatz für den Erhalt dieses schützenswerten Areals war nicht umsonst!«
Zugleich übte Remmel scharfe Kritik an dem CDU-Bundestagsabgeordneten Paul Breuer und dem CDU-Europaabgeordneten Dr. Peter Liese: »Die von Breuer und Liese inszenierte Empörung grenzt ans Absurde. Jeder, der es wissen wollte, hätte wissen können, dass eine Entscheidung über die Zukunft des Areals in den Tagen um Ostern zu erwarten war. Von einem Hintergehen der Region kann deshalb überhaupt nicht die Rede sein.«
Remmel selbst habe mit den Verantwortlichen in Brüssel verschiedentlich Gespräche über den Fortgang des Entscheidungsprozesses geführt. Es sei allgemein bekannt gewesen, dass die Kommission im April eine Entscheidung treffe.
Auch die Kritik an der Landesregierung weist Remmel entschieden zurück: »Die Entscheidung der EU-Kommission ist streng an fachlichen Kriterien orientiert. Der Versuch Breuers, sie auf ein Tauziehen’ zwischen SPD-geführtem Wirtschaft- und grünem Umweltministerium in Düsseldorf zurückzuführen, ist völlig aus der Luft gegriffen. Antragsteller für eine Ausnahmeregelung war die Region.«
Remmel sieht in der Kritik Breuers schlechten politischen Stil: »Anstatt sich mit der getroffenen und fachlich fundierten Entscheidung abzufinden, versucht er nun, in bekannter Weise nachzutreten. Breuer täte besser daran, die Gründe für die Brüsseler Entscheidung zu akzeptieren und sich dann auf die Entwicklung konkreter Alternativen in der Region zu konzentrieren.«
Der SPD-Landratskandidat Friedhelm Franz sprach sich unterdessen dafür aus, die derzeit als Gewerbeflächen ins Auge gefassten Areale im Bereich Eisern (Faule Birke) und Seelbach/Oberschelden weiter zu prüfen. Zudem appellierte er an Stadt, Kreis und Industrie- und Handelskammer, sich um die Erstellung eines Katasters recycelbarer Flächen zu bemühen, die zurzeit brachliegen.
WR, 2.5.03
Brüssel sagt "Nein" zum Gewerbepark
Siegen. (ng) Die Nachricht stand im Internet, und zwar schon seit dem 25. April: Die EU-Kommission sagt "Nein" zu einem Gewerbegebiet auf der Trupbacher Heide. Die Stadt Siegen, die seit rund zehn Jahren versucht, einen Teil des Geländes nutzen zu können, wurde nicht benachrichtigt.
CDU-Mann Paul Breuer (MdB), der sich seit langem vehement für die Gewerbegebietsausweisung stark gemacht hatte, bewertete die Nachricht aus Brüssel als "Entscheidung der EU-Kommission gegen Arbeitsplätze". Begründet worden war die Ablehnung damit, dass "mögliche Alternativen nicht in zufriedenstellender Weise geprüft wurden und nicht davon ausgegangen werden kann, dass solche nicht existieren." Außerdem - so die EU-Verantwortlichen - "haben die zuständigen Behörden bisher keine Ausgleichsmaßnahmen vorgeschlagen." Dr. Peter Liese, der für die CDU im EU-Parlament sitzt, sieht massive Fehler bei der Antragsstellung durch Bund und Land: Sie sei "stümperhaft" gewesen. Wie Breuer geht er davon aus, dass ein neuer, diesmal fehlerfreier Antrag möglich sein müsste.
Der Grüne Johannes Remmel (MdL) sagte: "Ich freue mich außerordendlich über die Entscheidung. Unser jahrelanger Einsatz für den Erhalt dieses schützenswerten Areals war nicht umsonst." Dass die Entscheidung um Ostern herum gefällt werde, sei seit langem bekannt gewesen: "Ein kleiner Anruf in Brüssel, und alles wäre klar gewesen."
In Breuers Kritik sieht Remmel "schlechten politischen Stil": Der CDU-Politiker "täte besser daran, die Gründe für die Brüsseler Entscheidung zu akzeptieren und sich dann auf die Entwicklung konkreter Alternativen in der Region zu konzentrieren".
Westfälische Rundschau, 2.5.03
"Wir freuen uns natürlich sehr"
Von vielen Bürgerinnen und Bürgern wird der ehemalige Truppenübungsplatz längst als Naherholungsgebiet genutzt. Nach der Brüsseler Entscheidung steht jetzt die Ausweisung als Naturschutzgebiet an.
Siegen. (ng) "Diese Nachricht stand seit zwei Jahren an. Gut, dass sie jetzt endlich da ist, wir freuen uns natürlich sehr darüber." So kommentierte gestern Gustav Rinder, der stellvertretende Vorsitzende der Bürgerinitiative "Stopp dem Landschaftsverbrauch", die Entscheidung der Brüsseler EU-Kommission, für die Trupbacher Heide keine Ausnahmegenehmigung zur Errichtung eines Gewerbegebietes in einem FFH-Gebiet zu erteilen. Auf dem ökologisch wertvollen Gelände haben sich - auch im Schatten der früheren militärischen Nutzung - weit über 100 geschützte Pflanzen- und Tierarten angesiedelt. Die Bürgerinitiative, die sich vor genau zehn Jahren gegen die Gewerbeflächen-Pläne gegründet hat, sammelte Mitte der 90-er Jahre mehr als 12 000 Unterschriften für den Erhalt des Naherholungsgebietes und seine Unterschutzstellung. Jetzt sei die Untere Landschaftsbehörde, die beim Kreis angesiedelt ist, gefordert, die Ausweisung als Naturschutzgebiet voranzutreiben. Rinder: "Das Gebiet ist kein Biotop, das sich selbst erhält. Es müssen jetzt Vereinbarungen über seine Pflege getroffen werden."
Westfalenpost, 02.05.2003 - Von Raimund Hellwig
EU-Kommission verkündet "Aus" für Industriegebiet Trupbach Schwere Mängel im Antrag festgestellt / Truppenübungsplatz bleibt Naturschutzgebiet
Siegen. (wp) Die Europäische Kommission hat es abgelehnt, das Gebiet des ehemaligen Truppenübungsplatzes für eine Nutzung als Gewerbe- und Industriegebiet freizugeben.
Die negative Stellungnahme wurde von der EU per Internet verbreitet. Hauptbegründung: Es seien nicht ausreichend Alternativen geprüft worden. Zudem hätten die Behörden noch keine Ausgleichsmaßnahmen vorgeschlagen.
Hintergrund der Entscheidung ist, dass das Gebiet des Truppenübungsplatzes als ökologisch besonders wertvoll nach Brüssel gemeldet wurde, um es in das "Natura-2000"-Netz von Naturschutzgebieten aufzunehmen.
Stadt und Kreis hatten versucht, über den Umweg einer Ausnahmegenehmigung wegen "überwiegenden öffentlichen Interesses" die Nutzung von 100 Hektar als Industriestandort doch noch zu nutzen. Man beruft sich dabei auf einen Passus in der FFH-Richtlinie, wonach auch FFH-würdige Gebiete zur Bebauung freigegeben werden können, wenn keine anderen Standorte zur Verfügung stehen und ein "überwiegendes öffentliches Interesse" an dem Industriegebiet besteht.
Die negative Entscheidung der EU-Kommission hat sich in den letzten Jahren abgezeichnet. Bereits in der Machbarkeitsstudie hatten die Gutachter davor gewarnt, die ökologischen Ausgleichsmaßnahmen seien nicht beherrschbar. Am 6. November 1998 legte die Bezirksregierung Arnsberg einen Grundstein für die Brüsseler Entscheidung.
Überraschend für die Öffentlichkeit besichtigte die Planungskommission des Bezirksplanungsrates nicht nur Trupbach. Die Politiker nahmen auch Gebiete in Oberschelden und auf der Freudenberger Wilhelmshöhe in Augenschein. Im vergangenen Jahr suchte die Stadt dann weitere Alternativstandorte und fand sie in Seelbach, am Haardter Berg und auf der Eisernhardt.
Damit waren dann die von der FFH-Richtlinie geforderten Alternativstandorte im Spiel: Keiner konnte mehr argumentieren, dass Trupbach die einzige Chance war, das Siegener Gewerbeflächendefizit zu beheben. Für Paul Breuer (CDU) bedeutet die Entscheidung der Kommission einen schweren Rückschlag für die Region. Aus den Antragsunterlagen gehe zudem hervor, dass NRW-Landesregierung und Bundesumweltministerium bei der Antragstellung geschludert hätten.
Das wiederum bestritt der grüne Landtagsabgeordnete Johannes Remmel heftig. Dies sei schlichtes "Nachtreten". Antragsteller für die Ausnahmeregelung sei die Region gewesen - und mithin für die Mängel im Antrag selber verantwortlich.
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